Vor einigen Monaten schlug das Urteil eines Berliner Gerichtes hohe Wellen. Es verbot das öffentliche Zelebrieren der Religion auf dem Schulflur – ein muslimischer Schüler hatte wiederholt auf dem Schulflur einer staatlichen Schule gebetet, die Direktorin dies nachdrücklich untersagt und ihn aufgefordert, den eingerichteten Gebetsraum für seinen Ritus aufzusuchen. Die Eltern des Schülers hatten dagegen geklagt, das Gericht hat in seinem Urteil das Beten auf dem Schulflur als ‘aggressives und demonstratives Beten’ beurteilt. Davon abgesehen, dass der muslimische Schüler nur als Instrument einer fundamentalistischen Bewegung missbraucht wurde, bewegten die Diskussionen um das Urteil einige Zeit die liberalen und auch konservativen Gemüter, treffen aber im Kern das, worum es nun auch beim Urteil des Kölner Gerichtes zu religiösen Beschneidungen geht: Säkularisierung der Religionen bzw. mutet es so an, als sollte die Gesellschaft vor der Religion geschützt werden. Im Falle des ‘aggressiven Betens’ in Berlin, ist das mehr als nachvollziehbar, denn hier verletzte die Ausübung des Ritus auf dem säkularen Schulflur die religiösen Gefühle anderer Schüler und den Schulfrieden. Der muslimische Schüler missionierte andere Schüler und bedrohte sie, falls sie sich ihm nicht anschlossen.

In der Urteilsbegründung von Köln werden ‘religiöse Beschneidungen von Kindern’ als ‘strafbare Körperverletzungen’ gewertet. Sicherlich, man kann diese Praxis der Beschneidung in unserer und in der islamischen Religion als grausam bezeichnen und darüber streiten, ob sie sich nicht vielleicht doch kulturhistorisch überlebt hat, zumindest in Staaten der nördlichen Hemisphäre.

Worüber man nicht streiten kann, ist der ideologische Hintergrund dieses Gerichtsurteils. Die Begründung stützt sich im wesentlichen darauf, dass der Körper des Kindes durch die Beschneidung “irreparabel verändert” wird. Damit, so das Urteil, werde verhindert, dass man später “selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden” könne.

Man muss nicht mal besonders schlau sein, um dieses Argument ad absurdum zu führen. Jeder Mensch kann in Deutschland seine Religionszugehörigkeit frei wählen, egal, ob er beschnitten ist oder nicht. Sollte ein Jude oder Muslim zum Katholizismus oder Protestantismus konvertieren wollen, so werden weder die eine noch die andere Institution eine Kontrolle durchführen und ihm die Aufnahme in die Kirche aufgrund eines beschnittenen Genitals verweigern. Für den religiösen Menschen ist das Beschnittensein kein körperliches Defizit, als das es das Gerichtsurteil qualifiziert.

Was die körperliche Unversehrtheit anbelangt, müsste dann auch das Rauchen der Eltern in Gegenwart ihrer Kinder unter Strafe gestellt werden, ebenso wie das Autofahren auf Schulwegen und dergleichen mehr.

Es geht hier ganz klar darum, dass die Kölner Richter die Kriterien von ‘Freiheit und Mündigkeit’ in die nichtchristlichen Religionen implementieren möchten. Diese Kriterien sind jedoch aus dem Innenleben unserer und der muslimischen Religion nicht vorgesehen, eben, weil es sich um ein archaisches Ritual handelt und, unserem Verständnis unserer Religion nach, keine freie Wahl des Glaubens existiert. Wir werden in die Religion, in unser Volk hineingeboren und die Beschneidung ist das, was uns mit G*tt und der Gemeinde, dem Glauben und der Historie als Ganzes, mithin also mit unseren Ahnen verbindet. Die Zugehörigkeit zu seiner Religion ist nicht gleichzusetzen mit der Mitgliedschaft in einem Sportverein oder bei den Taubenzüchtern. Sie ist vielmehr das Gegenteil davon, denn wir werden, selbst falls wir später damit brechen sollten, immer das bleiben, als was wir geboren sind. Das Beschneidungsritual ist einer der Grundsteine unserer religiösen Identität. Das Drastische, dass dem Ritual innewohnt und vor dem die Richter angeblich schützen wollen, hat, auch wenn es später erfolgt, keine andere Ausprägung.

Wie gesagt, man kann dieser Form des Verbindens mit G*tt kritisch gegenüberstehen und hinterfragen. Aus der Binnenansicht unserer Religion sind diese Fragen allerdings ein Tabu. Als liberaler Jude wird man zweifeln können, aber keiner wird fordern, dieses Ritual allgemeingültig abzuschaffen. Gebote sind Konstante in einer sonst so an Konstanten armen Welt.

Worum geht es also wirklich? Schlimmstenfalls darum, Kinder, die ja ohne dieses Ritual noch zu keiner Religionsgemeinschaft gehören, ideologisch zu indoktrinieren. Ein Kind, dass faktisch, also aus der Binnenansicht der Religion, keiner Religion angehört, kann vielleicht doch überzeugt werden, den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht zu besuchen und sich im Ergebnis dessen zu einer christlichen Religion bekennen.

Sollte ein israelisches Gericht christliche Taufen verbieten, weil die Gefahr besteht, dass ein Säugling ein nicht wieder gutzumachendes, psychisches Trauma davon trägt, wenn es mit kalten Wasser beträufelt wird? Sofort würde ein Aufschrei des Entsetzens um die Welt laufen und zwar zu Recht.

Warum also soll unsere Religion säkularisiert werden, indem ein säkulares Gericht über ein religiöses Ritual einen säkularen Bann schlägt? Religionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert ist, heißt nicht “Freisein von Religion und ihrer Riten”. Ist es klug, dass sich der Staat in die Riten einer Religion einmischt? Ja, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht, aber dann ist ohnehin die gesamte Religion in Frage zu stellen. Ist dies nicht der Fall, ist ein säkulares System gut beraten, sich aus religiösen Angelegenheiten rauszuhalten. Wohin das andernfalls führt, zeigen uns die religiös-fundamentalistischen Despotien dieser Welt nur allzu deutlich.

Ist der archaische Vorgang des Beschneidungsritus tatsächlich ‘gefährlich’ für die sogenannte ‘abendländische Kultur’, sieht sich der Staat wirklich bedroht davon? Viel eher sollte sich der Staat von dem Verbot bedroht sehen, denn es wird polarisieren und schlimmstenfalls weiter radikalisieren. Sofern die deutsche Gesellschaft an einer Integration interessiert ist, sich als eine Heimstatt aller Religionen der Welt versteht und gesehen werden möchte, ist ein Verbot bestimmt der falscheste Weg.